Brunotte begrüßt Grundgesetzänderung

Jobcenter sollen weiter Betreuung aus einer Hand bieten

Langenhagen. Marco Brunotte, Langenhagener Landtagsabgeordneter, begrüßt den Kursschwenk von Bundesarbeitsministerin von der Leyen in Sachen Jobcenter-Reform: „Die Änderung des Grundgesetzes ist der einzige Weg, um die Betreuung von Langzeitarbeitslosen aus einer Hand rechtssicher zu gestalten.“ So hatte sich der Niedersächsische Landtag auf Initiative der SPD einstimmig für eine Grundgesetzänderung ausgesprochen.
 „Mitarbeiter und Arbeitsuchende wurden unnötig lange verunsichert, dies konnte ich in vielen Gesprächen und bei Besuchen feststellen“, sagt Marco Brunotte. „Und das während der größten Finanz- und Wirtschaftskrise, in der wir dringend die arbeitsmarktpolitische Kompetenz der Jobcenter brauchen.“ Für Brunotte ist es unverständlich, warum sich die CDU so lange einer Grundgesetzänderung verweigert hat.
 Durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wurden die gemeinsamen Aufgaben im Rahmen der Gesetzgebung zum Arbeitslosengeld II ab 2005 von Bund und Kommunen in den sogenannten Jobcentern wahrgenommen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Dezember 2007 verstößt diese Bildung gemeinsamer Einrichtungen jedoch teilweise gegen das Grundgesetz. Dem Gesetzgeber wurde eine Dreijahresfrist bis Ende 2010 gesetzt, um die Verwaltung neu zu gliedern.
 Im Kern geht es darum, ob die Betreuung der Langzeitarbeitslosen von Bundesagentur und Kommune wie bisher in einer Art Mischverwaltung aus einer Hand fortgeführt werden kann. Die SPD im Bund und in den Landesparlamenten hatte sich frühzeitig für eine Änderung des Grundgesetzes ausgesprochen, und der frühere SPD-Arbeitsminister Olaf Scholz legte einen damals von allen Bundesländern getragenen Kompromissvorschlag vor. Die Arbeitsgemeinschaften aus Agentur für Arbeit und Kommunen sowie die bundesweit 69 so genannten Optionskommunen sollten so auf eine tragfähige Verfassungsgrundlage gestellt werden. Diese Option werde nun durch das Einlenken der CDU möglich, freut sich Brunotte.
 „Der hohe Qualitätsstandard bei der Betreuung von Arbeitssuchenden in den Jobcentern kann erhalten bleiben“, sagt Marco Brunotte. „Eine Grundgesetzänderung sichert Betreuung aus einer Hand und sichert auch den Bestand der Optionskommunen.“ In diesen sind ausschließlich Städte oder Landkreise für die Betreuung Arbeitsloser zuständig. Die SPD werde eine moderate Ausweitung des Optionsmodells auf Regionen, in denen eine Betreuung von Leitungsempfängern nur durch kommunale Träger praktikabel erscheint, im Rahmen einer Grundgesetzänderung mittragen.
 In der Region Hannover solle aber weiterhin in der Arbeitsgemeinschaft zwischen Region und Bundesagentur für Arbeit zusammengearbeitet werden. „Nach ersten Anfangsschwierigkeiten hat sich ein gutes Arbeitsklima eingestellt und die Jobcenter leisten eine hervorragende Arbeit“, lobt Marco Brunotte, der vor wenigen Tagen das Jobcenter Langenhagen besuchte. „Nun muss die Zeit der Unsicherheiten überwunden und zu dauerhaften verlässlichen Strukturen gekommen werden.“
 

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