Lärmschutzbereich festgesetzt
Langenhagen. Das Kabinett hat jetzt die Niedersächsische Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen beschlossen. Der Lärmschutzbereich für den Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen erstreckt sich auf die Gebiete der Städte Hannover, Langenhagen und Garbsen sowie auf das Gebiet der Gemeinde Isernhagen.
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