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Auf Grund fehlender waffenrechtlicher Genehmigung fand eine Beschlagnahme durch die Bundespolizei statt. Ferner wurde eine Strafanzeige gefertigt und zur Sicherung des Strafverfahrens eine Sicherheitsleistung von 200 Euro erhoben.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen trat der Betroffene die Weiterreise an, seinen Flug hatte er jedoch selbst verschuldet verpasst.