Einigung in Sachen Jobcenter

Andreas Friedrich wünscht sich für die Region das Optionsmodell

Region (he). Die in der vergangenen Woche erfolgte Einigung zwischen CDU, FDP und SPD auf Bundesebene zur Zukunft der Jobcenter hat jetzt Andreas Friedrich, Abgeordneter der CDU-Regionsfraktion aus Langenhagen, begrüßt. Der von Vertretern der drei Fraktionen ausgehandelte Kompromiss sieht eine Grundgesetzänderung vor, die noch in dieser Woche beschlossen werden soll. Für die geplante Einfügung des neuen Artikels 91e in die Verfassung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich; diese Mehrheit scheint nun sicher.
Wie berichtet hatte das Bundesverfassungsgericht die Kooperation von Kommunen und Arbeitsagenturen in der Betreuung von Hartz-IV-Empfängern als unzulässige Mischverwaltung bemängelt; die Zusammenarbeit verstoße gegen das Grundgesetz. Ohne den jetzt ausgehandelten Kompromiss hätten alle bestehenden Jobcenter, so auch das Jobcenter Langenhagen, ihre Tätigkeit ab 2011 organisatorisch und räumlich aufspalten müssen – die Kooperation zwischen Stadt Langenhagen und Arbeitsagentur sowie die Betreuung der Hilfeempfänger aus einer Hand wäre damit beendet gewesen.
Der geplante neue Grundgesetzartikel legt fest, dass Kommunen und Arbeitsagentur bundesweit gemeinsame Einrichtungen zur Betreuung von Hartz-IV-Beziehern bilden dürfen; ein nachfolgendes Bundesgesetz soll die Ausgestaltung regeln. Die ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neufassung der Hartz-IV-Regelsätze ist davon unabhängig und soll dann voraussichtlich im zweiten Halbjahr in Angriff genommen werden.
„Nun besteht sowohl für die Betroffenen als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter Rechtssicherheit“, freut sich Andreas Friedrich. Für die Empfänger von Hartz IV ändere sich kaum etwas; ihre Betreuung werde auch weiterhin aus einer Hand geboten. Ursprünglich hatte die schwarz-gelbe Regierungskoalition auf Bundesebene allerdings die Aufgaben der Jobcenter wieder aufspalten und Kommunen sowie Arbeitsagentur getrennt zuweisen wollen.
Friedrich erwartet nun, dass sich die Region Hannover für das nicht unumstrittene Optionsmodell entscheidet, also die Betreuung der Bezieher von Hartz IV in eigener Verantwortung übernimmt. Bislang gibt es in Niedersachsen 13 sogenannte Optionskommunen, durchweg Landkreise, jedoch keine einzige kreisfreie Stadt. „Die Kommunen kennen die Gegebenheiten vor Ort am besten und sind flexibler bei der Ausgestaltung von Maßnahmen“, erläutert Andreas Friedrich sein Plädoyer für das Optionsmodell. Eine politische Mehrheit dafür dürfte es seiner Meinung nach in der Regionsversammlung geben.
Kritiker des Optionsmodells, das sich seit 2005 in einer befristeten Testphase befindet, fürchten dagegen, dass sich innerhalb der Betreuung von Kurzzeit- und Langzeitarbeitslosen eine Art Zweiklassengesellschaft mit unterschiedlichen Betreuungsqualitäten entwickeln könnte.

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