„Noch niemandem aufgefallen“
Falsche Versprechungen in Ministeriumsbroschüre
Langenhagen (he). Im Frühsommer 2009 bewies das niedersächsische Kultusministerium, damals noch unter der Leitung von Elisabeth Heister-Neumann, wie schnell es handeln kann: Innerhalb weniger Wochen wurde eine von Lehrerverbänden sowie Eltern- und Schülervertretungen heftig kritisierte Schulgesetzänderung vorgenommen; Anhörungs- und Gesetzgebungsverfahren wurden memerkenswert schnell abgeschlossen. Inhalt der Veränderung war die Einführung des so genannten Turbo-Abiturs auch an den niedersächsischen Gesamtschulen sowie der Aufbau höherer Hürden für Neugründungen dieser Schulform.
So schnell wie das Ministerium in Sachen Schulgesetzänderung tätig wurde, so langsam wird es jetzt mit einer anderen Baustelle fertig – diese Erfahrung musste Torsten Müller machen. Der Langenhagener hatte seine zehnjährige Tochter nach dem Abschluss der vierten Klasse in der Hermann-Löns-Schule in diesem Sommer an der IGS Langenhagen angemeldet und von dort kurz vor den Sommerferien eine Absage erhalten. Wie in jedem Jahr hatte die Integrierte Gesamtschule deutlich mehr Anmeldungen erhalten, als sie Plätze zur Verfügung stellen kann; mithilfe eines Losverfahrens wurden die vorhandenen Plätze vergeben.
Bei seiner Suche nach einer Alternative für seine Tochter wurde Torsten Müller auf der Homepage des Kultusministeriums fündig: Dort fand er die Veröffentlichung „Die wichtigsten Fragen und Anworten zur Schullaufbahnempfehlung und zum Übergang auf eine weiterführende Schule“; Herausgeber ist das Kultusministerium selbst. Und Torsten Müller schöpfte wieder Hoffnung: An Ganztags- und Gesamtschulen könne es zu einem Losverfahren kommen, wenn die Zahl der Anmeldungen die Zahl der vorhandenen Plätze übersteige, wird in der Veröffentlichung bestätigt. Und weiter: „Es kann also dazu kommen, dass Ihr Kind keinen Schulplatz an einer bestimmten Schule erhält. Auf jeden Fall erhält es dann aber einen Schulplatz an einer anderen Schule der von Ihnen gewünschten Schulform.“
Mit dieser Aussage im Hinterkopf meldete Torsten Müller seine Tochter an der neuen IGS Wedemark an – und erhielt auch von dort eine Absage. Die Vergabe der 150 Plätze sei bereits erfolgt, teilte ihm Jörg Clausing vom Wedemärker Schulamt Mitte Juni mit. Da Torsten Müller ein beharrlicher Mensch ist, wandte er sich jetzt direkt ans Kultusministerium und pochte auf Einhaltung des Versprechens, das das Ministerium in seiner Broschüre gibt.
Die Antwort, die er wenig später erhielt, verblüffte Müller dann einigermaßen: Die zitierte Aussage sei noch niemandem aufgefallen, teilte Gunnar Demuth vom Referat für Allgemein bildende Schulen mit. Müllers Tochte habe lediglich einen Anspruch auf einen Platz in einer anderen Schulform, die zum angestrebten Schulabschluss führt. Er habe die zuständigen Stellen im Ministerium bereits gebeten, die Veröffentlichung entsprechend zu ändern, teilte Demuth am 14. Juni weiter mit. Am 22. Juni kam dann ein weiteres Schreiben aus dem Kultusministerium; darin bekräftigt Mitarbeiter Gerald Nolte, dass „die beanstandete Formulierung baldmöglichst überarbeitet“ werde. Tatsächlich sind die Broschüre und das darin enthaltene Versprechen noch heute unverändert auf der offiziellen Ministeriumsseite zu finden.
Torsten Müller weiß, dass er für seine Tochter keinen Rechtsanspruch auf einen Platz an einer Gesamtschule hat: Nach Paragraph 59a des Niedersächsischen Schulgesetzes kann die Aufnahme an Gesamtschulen beschränkt werden, wenn die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität übersteigt. Dennoch will er den seiner Ansicht nach laxen Umgang des Kultusministeriums mit gegebenen Versprechen nicht einfach achselzuckend übergehen: Er würde sich gerne mit anderen Eltern austauschen, die vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Wer Interesse an einem solchen Austausch hat, erreicht Torsten Müller unter wever_general@arcor.de.




