Lärmschutzbereich (2)
Langenhagen. Das Kabinett hat jetzt die Niedersächsische Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen beschlossen. Der Lärmschutzbereich für den Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen erstreckt sich auf die Gebiete der Städte Hannover, Langenhagen und Garbsen sowie auf das Gebiet der Gemeinde Isernhagen.
Flughafen, Lärmschutzbereich
Grüne kritisieren Neufestsetzung des Fluglärmschutzbereiches
Grüne, Lärmschutzbereich