Bei Grenzübertritt verhaftet
Gegen den Betroffenen bestand nach Verurteilung wegen Betrug in zwei Fällen ein aktueller Haftbefehl. Verurteilt zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro beglich er die offene Rechnung mit den Justizbehörden nicht und entzog sich im weiteren Verlauf der Strafvollstreckung.
Ein Bekannter zahlte bei einer anderen Polizeidienststelle 528,03 Euro (inklusive Kosten) ein und bewahrte den Betroffenen somit vor dem Antritt der 20-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe.