Festgenommen
Gegen den Betroffenen bestanden gleich drei Haftbefehle wegen mehrfacher Leistungserschleichungen. Verurteilt zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt 1.320 Euro (inklusive Kosten) beglich er diese nicht und entzog sich im weiteren Verlauf der weiteren Strafvollstreckung.
Aufgrund Mittellosigkeit erfolgte die Überstellung zur Justizvollzugsanstalt Hannover zur Verbüßung einer – 110 – tägigen Freiheitsstrafe.