Freiheitsstrafe
2016 wegen Diebstahl und gemeinschaftlichem Diebstahl zu Geldstrafen von insgesamt 800, Euro und 80 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt, hatte er diese nicht und nicht vollständig bezahlt und sich ins benachbarte Ausland abgesetzt.
Da der Betroffene über keinerlei Barmittel verfügte, erfolgte die Überstellung an die Justizvollzugsanstalt Hannover zum Antritt der 79- tägigen Ersatzfreiheitsstrafe.
In einem weiteren Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung interessierte sich ebenso die betreffende Staatsanwaltschaft für die ladungsfähige Anschrift des Festgenommenen.