Sprechstunde des Schiedsmanns
Seit 1. Januar 2010 müssen alle Streitigkeiten erst von einem Schiedsamt verhandelt werden, sonst muss das Gericht eine Klage ablehnen. Auch Rechtsanwälte müssen sich an diese Prozessordnung halten. Einigungen werden mit Brief und Siegel bescheinigt und haben dann 30 Jahre Gültigkeit. Erst, wenn kein Vergleich zwischen den Streitenden gelingt, darf ein Gericht eine Klage annehmen und durch eine Verhandlung diesen Fall klären.
Der erfahrene Schiedsmann versucht für beide Seiten eine befriedigende Lösung zu finden. Er ist absolut neutral und zum Schweigen vereidigt. Schlichten ist viel besser und viel billiger als richten.