Fluglärmschutz
Ansprüche bis 21. September geltend machen Langenhagen.In weniger als zwei Monaten endet die Frist, um Aufwendungserstattungen aufgrund des Fluglärmschutzes zu beantragen. Nach dem 21. September können keine Ansprüche im gesetzlichen Verfahren mehr geltend gemacht werden. Die Stadt rät daher allen betroffenen Haus- und Wohnungseigentümern, sich ihre Ansprüche zu sichern, indem sie rechtzeitig vor Fristablauf einen Antrag stellen. Ausführliche Informationen und Objektlisten zum...