Brut- und Setzzeit (8)
Hunde inFeld und Flur an die Leine
Samtgemeinde informiert darüber und über weitere Pflichten für Hundehalter
Samtgemeinde informiert über weitere Pflichten für Hundehalter
Anleinpflicht in den nächsten dreieinhalb Monaten
Bußgeld bis zu 5.000 Euro droht bei Zuwiderhandlung
Langenhagen. Auf Grund der am 1. April beginnenden Brut- und Setzzeit müssen Hunde während der nächsten dreieinhalb Monate in Wäldern, offenen Landschaften und außerhalb von Ortschaften angeleint werden. Gemäß des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) gilt zum Schutze der wildlebenden Tiere eine besondere Aufsichtspflicht über Hunde. Letztere dürfen bis zum 15. Juli in der...
Kontroverse Stimmen zum Leinenzwang für Hunde
Langenhagen. Aufgrund der am Montag, 1. April, beginnenden Brut- und Setzzeit müssen Hunde während der nächsten dreieinhalb Monate in Wäldern, offenen Landschaften und außerhalb von Ortschaften angeleint werden. Gemäß des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) gilt zum Schutze der wildlebenden Tiere eine besondere Aufsichtspflicht über Hunde. Letztere dürfen bis zum 15. Juli in der...