Region. Grundsätzllich gilt: Das Gesundheitsamt erhält von dem Labor die Nachricht über einen positiven Fall. Erst wenn diese offiziell bestätigte Meldung vorliegt, kann das Gesundheitsamt tätig werden und die Kontaktnachverfolgung starten, um so schnell wie möglich Infektionsketten zu unterbrechen. Das Gesundheitsamt setzt sich mit der infizierten Person telefonisch in Verbindung. Handelt es sich dabei um ein Kita- oder...
Tag der offenen Tür im Gesundheitsamt
20. Januar: Vortrag über Papillomviren