Leinenzwang (6)
Samtgemeinde informiert über weitere Pflichten für Hundehalter
Bußgeld bis zu 5.000 Euro droht bei Zuwiderhandlung
Kontroverse Stimmen zum Leinenzwang für Hunde
Samtgemeinde macht Hundehalter auf Pflichten aufmerksam
Leinenpflicht für Hunde vom 1. April bis 15. Juli
Langenhagen. Aufgrund der am Montag, 1. April, beginnenden Brut- und Setzzeit müssen Hunde während der nächsten dreieinhalb Monate in Wäldern, offenen Landschaften und außerhalb von Ortschaften angeleint werden. Gemäß des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) gilt zum Schutze der wildlebenden Tiere eine besondere Aufsichtspflicht über Hunde. Letztere dürfen bis zum 15. Juli in der...